Konsularische Dienste
Eheschließung in Frankreich
Über die für eine Eheschließung in Frankreich erforderlichen Unterlagen kann nur der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, verbindlich Auskunft erteilen. Nehmen Sie rechtzeitig mit der entsprechenden französischen Mairie Kontakt auf. In der Regel müssen die folgenden Unterlagen des deutschen Ehepartners einen Monat vor dem Hochzeitstermin vorgelegt werden:• Geburtsurkunde: auf mehrsprachigem Vordruck, auch internationale Geburtsurkunde genannt oder in der deutschen Originalfassung mit amtlich beglaubigter Übersetzung durch einen gerichtlich anerkannten Übersetzer; Ihre Geburtsurkunde können Sie im Standesamt Ihres Geburtsortes beantragen;
• Ehefähigkeitszeugnis (Certificat de capacité matrimoniale): ausgestellt vom deutschen Standesamt Ihres aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes in Deutschland;
• Gültiges Ausweispapier: Personalausweis oder Reisepass
Gesetzeszeugnis über das deutsche Eherecht (certificat de coutume) ist seit dem 01.Juli 1999 nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der deutschen Botschaft: bitte hier klicken
Änderungen vorbehalten 05/2011
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